„Für Hilfesuchende mit psychischen Erkrankungen wäre dieses Gesetz eine Katastrophe"

„Der zurzeit diskutierte Gesetzentwurf zum TSVG erregt besonders bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten deutliche Kritik. Zu Recht, wie ich als Diplom-Psychologin meine. Es ist zu befürchten, dass dies zum Ende der freien Wahl von Therapeut und Therapieverfahren in der psychotherapeutischen Behandlung führt. Zudem werden dadurch neue Hürden für die ohnehin schon gesellschaftlich stigmatisierten Patientinnen und Patienten mit einer psychischen Erkrankung eingebaut. Diese vollkommen unsinnige und unausgegorene Regelung muss raus aus dem Entwurf!“, fordert Wiebke Esdar, SPD Bundestagsabgeordnete für Bielefeld und Werther.

Und weiter: „Auch ich sehe in dem Erstzugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung einen so unschätzbaren Wert, dass ich mich im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit meiner Fraktion für einen Erhalt einsetzen werde. Wir dürfen keine zusätzlichen Hürden für Patientinnen und Patienten einführen, sondern müssen den Zugang so niedrigschwellig wie möglich halten. Zum Wohle der Hilfesuchenden.“

Hintergrund:

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Entwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht bislang ein sogenanntes „gestuftes und gesteuertes“ Verfahren vor. Dieses Verfahren sieht eine vorgeschaltete Instanz als Hürde beim Zugang zur Versorgung, die zwischen dem Patienten und einem Psychotherapeuten steht, vor. Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW kritisiert den Vorschlag als zusätzliche Hürde und lehnt dieses Modell ab. Der Bundesrat hatte sich in seiner November-Sitzung bereits gegen die von Bundesgesundheitsministerium geplante „gestufte und gesteuerte“ Versorgung in der psychotherapeutischen Behandlung ausgesprochen und fordert zahlreiche Änderungen.