Regierungsbefragung mit Kanzlerin: Die Sitzungswoche vom 04.-08.06.2018

In dieser Woche ist in Berlin wieder eine ganze Menge passiert. Wichtige Beschlüsse wurden gefasst, im Parlament wurde ein neues Format des Dialogs zwischen Fraktionen und Regierung zum ersten Mal durchgeführt und ich habe einige anregende Gespräche führen dürfen. Auf folgende, in meinen Augen sehr wichtige Themen, möchte ich Euch hinweisen:

30 Fragen, 30 Antworten: Die erste Regierungsbefragung mit Kanzlerin Merkel

Zum ersten Mal begab sich Kanzlerin Merkel am vergangenen Mittwoch in die neue Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag. Ohne die Fragen vorher zu kennen, stand sie dem Parlament eine Stunde lang Rede und Antwort. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das ein absolutes Novum – die Abgeordneten hatten zwar bereits das Recht, Fragen an die Bundesregierung zu stellen und auch öffentlich Antworten darauf zu erhalten. Doch die Möglichkeit, die Regierungschefin direkt zu befragen, hat es zuvor nicht gegeben. Auch nicht bei einem ihrer Vorgänger.

Die Regierungsbefragung folgt als direkte Umsetzung des Koalitionsvertrages. Dort heißt es:

„Wir stärken den Bundestag als zentralen Ort der politischen und gesellschaftlichen Debatte: Regierungsbefragung reformieren, regelmäßige Befragung der Bundeskanzlerin, Orientierungsdebatten zu den großen innen- und außenpolitischen Themen im Plenum“ (S. 17).

Die Regierungsbefragung ist ein guter erster Schritt, um die Debatten im Parlament zu beleben und in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Denn das ist nötig, um der Bevölkerung die Entscheidungsprozesse im Parlament transparent näher zu bringen und so das Vertrauen in die Politik zu stärken. Mehr zur Befragung der Kanzlerin findet Ihr hier.

Wahlversprechen eingelöst: Wiedereinführung der Parität in der GKV

Das Bundeskabinett hat ebenfalls am Mittwoch beschlossen, dass Arbeitgebende wieder genau so viel Geld zur gesetzlichen Krankenversicherung beisteuern müssen, wie Arbeitnehmende. Der Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmende bisher alleine bestreiten mussten, wird in Zukunft zur Hälfte von den Arbeitgebenden übernommen. Damit wurde ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst. Das solidarische Tragen der Kosten für die Krankenversicherung wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner spürbar entlasten. Durchschnittlich werden Arbeitende so ca. 200 Euro im Jahr mehr übrig haben als bisher.

Bildungsministerin Karliczek in der AG Bildung und Forschung: Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft

Am Dienstag tagte, wie in jeder Sitzungswoche, die Arbeitsgruppe für Bildung und Forschung der SPD-Fraktion. Doch gab es eine Besonderheit: Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) besuchte die AG zum ersten Mal. So hatten die SPD-Abgeordneten die Möglichkeit, im kleineren Rahmen Fragen an die Ministerin zu stellen. Auch ich habe diese Gelegenheit genutzt und Frau Karliczek gemahnt, die Beschäftigungsbedingungen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie z.B. der Helmholtz-Gesellschaft zu verbessern. Zu einem anderen Thema, nämlich der voranschreitenden Kommerzialisierung der Forschungspublikationen, haben sich in dieser Woche im Rahmen der Veranstaltung „Leibniz im Bundestag“ hochrangige Wissenschaftlerinnen sowie Professorinnen und Professoren verschiedener Leibniz-Institute für mich Zeit genommen. In drei Gesprächen konnten wir über Digitale Bildung und Medienkompetenz, Open Science und Impact of Science sowie die Kommerzialisierung des wissenschaftlichen Arbeitens sprechen. Aus allen Gesprächen nehme ich wertvolle Anregungen für meine weitere politische Arbeit mit.

Die Musterfeststellungsklage: Ein wirksames Instrument für Verbraucher

Am heutigen Freitag wurde der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Eine Stunde wurde über den Entwurf debattiert und anschließend in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Initiiert von der Großen Koalition soll das Gesetz den Zusammenhalt und die Handlungsfähigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher den großen Konzernen gegenüber stärken. Der auch „Eine-für-alle-Klage“ genannte Vorstoß wird ermöglichen, dass nur eine Verbraucherin oder ein Verbraucher klagen muss, um die Rechte aller anderen Geschädigten mit zu vertreten. So können Ansprüche zügig, kostengünstig und risikoärmer geltend gemacht werden. Detailliertere Informationen zur Debatte um die Musterfeststellungsklage könnt Ihr hier nachlesen.