Ein Schutzschirm für die Gesellschaft: die Sitzungswoche vom 23.-27.03.

„In einer Zeit, in der Abstand der beste Schutz ist, müssen wir zusammenstehen.“ Mit diesen Worten begann unser SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich am Mittwoch seine Rede zur Vereinbarten Debatte zur Bewältigung der Corona-Krise.

Wegen ebendieser Krise tagte der Deutsche Bundestag in dieser Woche nicht wie gewöhnlich. Die Ausschüsse kamen nur zusammen, wenn es wirklich notwendig war, die Plenarsitzung wurde auf Mittwoch von 09:00 bis 17:20 Uhr beschränkt und viele Abgeordnete, die zum Beispiel zu Risikogruppen gehören, darunter auch ich, blieben nach Rücksprache mit der Fraktionsspitze zuhause, um die Ansteckungsgefahr zu mindern. Namentliche Abstimmungen wurden zeitlich gestreckt, um viele Menschen auf engem Raum zu verhindern.


Dringende Gesetze wurden so aber dennoch verabschiedet, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor den Folgen der Krise zu schützen und in der aktuellen Situation zu entlasten.

Dazu wurde zuerst ein Nachtragshaushalt beschlossen und zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 156 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie bewilligt. Mit 122,5 Milliarden Euro davon werden dank der neuen gesetzlichen Regelungen schon jetzt Krankenhäuser, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbstständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen unterstützt.

Viele Beschäftigte gehen in Kurzarbeit. Ihnen wird neu ermöglicht, dass sie jedoch zusätzlich in anderen Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrecht zu
erhalten. Ihr Zuverdienst wird bis zur Höhe ihres regulären Gehalts nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Der Zugang zu Kinderzuschlag und Grundsicherung wird erleichtert und Eltern, denen
wegen notwendiger Kinderbetreuung zuhause der Lohn wegfällt, können eine Erstattung in Höhe des ihnen zustehenden Kurzarbeitergeldes erhalten.

Es wird ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro für Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer aufgelegt. Außerdem wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet, der sich zum Beispiel direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen kann, um deren Zahlungsfähigkeit
sicherzustellen und so die Volkswirtschaft stabilisiert und Arbeitsplätze sichert. Mieterinnen und Mietern, die wegen den Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete nicht bezahlen können, darf bis zum 30. Juni 2020 nicht wegen Mietschulden gekündigt werden.


Krankenhäuser, die aktuell eine großartige Arbeit leisten und unsere bestmögliche gesundheitliche Versorgung sicherstellen, können mit insgesamt rund 10 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen rechnen.


In der aktuellen Situation ist es wichtig, sich auf einen starken, sozialen und solidarischen Staat verlassen zu können, der hinter seinen Bürgerinnen und Bürgern steht und versucht, die Auswirkungen der Krise mit allen Mitteln zu mildern.
Wir als Bundestagsabgeordnete geben unser Bestes, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen in Grenzen zu halten und einen Schutzschirm über der Gesellschaft auszubreiten.