Mitarbeiterbeteiligungen werden attraktiver

Durch das heute im Finanzausschuss beschlossene Fondsstandortgesetz werden Mitarbeiterbeteiligungen, insbesondere im Bereich der Start-ups, attraktiver. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland gestärkt.

 

Heute wurde das Fondsstandortgesetz vom Finanzausschuss beschlossen. Mit dem Gesetz werden Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich gefördert. Der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird auf 1.440 Euro im Jahr erhöht.

Vor allem werden Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver. Dies soll die Gewinnung und Bindung qualifizierter Arbeitnehmer durch Start-ups erleichtern. Arbeitnehmer von Start-ups müssen ihre Einkünfte auf der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht versteuern. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, bei einem Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach dem Ablauf einer Frist von 12 Jahren erfolgen.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen einen Weg eröffnet, wie die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel vermieden werden kann. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterbeteiligung, ergeben sich für den Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keine weiteren Steuerzahlungen. Diese Möglichkeit wird dadurch erleichtert, dass der geldwerte Vorteil aus der Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in diesen Fällen nunmehr beim Arbeitnehmer steuerfrei bleiben wird.

Durch das Gesetz wird außerdem der Fondstandort Deutschland wettbewerbsfähiger. Die Produktpalette von Fonds wird erweitert. Die Fonds werden durch eine umfassende Digitalisierung der Aufsicht von Bürokratie entlastet.

Es werden darüber hinaus europarechtliche Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb und die europäische Offenlegungs- und Taxonomieverordnung umgesetzt.