Grundschulkinder bekommen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Der Deutsche Bundestag hat heute beschlossen, dass Eltern künftig auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für ihre Grundschulkinder haben. Wiebke Esdar, SPD-Bundestagsabgeordnete für Bielefeld und Werther sagte dazu: „Mit dem Ganztagsförderungsgesetz schließen wir als Große Koalition schrittweise die bestehende Betreuungslücke. Denn wenn die Grundschule mittags endet, fehlt gerade arbeitenden Eltern oft eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder. Zudem profitieren von dem Gesetz besonders Kinder, deren Eltern ihnen nicht beim Lernen helfen können und sichert so Bildungschancen.“

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. In den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit profitiert ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4. Denn so können sie betreut ihre Hausaufgaben erledigen und bekommen ein warmes Mittagessen.

Damit das gelingt, unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro. Dieses Geld soll in den Ausbau von Ganztagsschulen und Betreuungseinrichtungen investiert werden. Daneben beteiligt sich der Bund aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Millionen jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Millionen Euro pro Jahr.