Kein Frust mehr wegen der Frist! Für ein Gesetz für gute Arbeit in der Wissenschaft.

Wir müssen die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern. Das machen wir in einem Positionspapier deutlich, das die SPD-Bundestagsfraktion heute beschlossen hat. Denn wir brauchen ein neues Gesetz für gute Arbeit in der Wissenschaft, weil eine weitere Flickschusterei am Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht weiterhilft. Der Frust wegen der Frist ist bei den Beschäftigten riesig! Stattdessen brauchen die Beschäftigten an Hochschulen endlich faire Arbeitsverträge. Kettenverträge mit kurzen Vertragslaufzeiten müssen ein Ende haben. Es ist Zeit für mehr Dauerstellen und klare Karriereperspektiven!

 

Wir fordern unter anderem, die bestehende Tarifsperre für Beschäftige in der Wissenschaft aufzuheben. Auch sollen Promovierende Arbeitsverträge mit einer Laufzeit bekommen, die der üblichen Promotionsdauer entspricht oder aber von mindestens drei Jahren. Wer zudem nach der Promotion weiter in der Wissenschaft arbeiten möchte, soll nach spätestens einem Jahr eine Dauerstelle bekommen oder eine klare Karriereperspektive für eine Professur. Daneben enthält das elfseitige Positionspapier weitere Forderungen etwa zu guten Bedingungen in Studium und Promotion. Mit dem heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion soll es Teil der Matrix für das Zukunftsprogramm werden, mit dem die SPD bei der Bundestagswahl 2021 antritt.

 

Gewerkschaften und Beschäftigte an Hochschulen kritisierten zuletzt immer wieder die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft, aktuell auch unter dem Hashtag #IchBinHanna auf Twitter. So sind ca. 90 Prozent der Hochschulbeschäftigen befristet angestellt, davon die Hälfte mit Vertragslaufzeiten von unter einem Jahr. Daneben erschweren fehlende Karriereperspektiven zusätzlich die Lebens- und Familienplanung. Mit verantwortlich dafür ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Mit ihm bleiben den Betroffenen in der Regel zwölf Jahre, um eine Professur zu erreichen. Andernfalls endet ihre Wissenschaftskarriere. Zusätzlich verbietet das Gesetz den Gewerkschaften, eigene Tarifverträge mit den Hochschulen auszuhandeln.