Für mehr Inklusion!

Wir stärken den Schutz vor Diskriminierung

Jede dritte Person in Deutschland ist schon einmal diskriminiert worden – aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder der Weltanschauung. Aber nur sechs Prozent der Betroffenen klagen dagegen. Das wollen wir ändern.

Das setzt voraus, dass die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerten Benachteiligungsverbote einfacher durchgesetzt werden können, damit die Betroffenen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren. Welche Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen, haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst, das diese Woche beschlossen wurde.

So haben Betroffene bisher nur zwei Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist viel zu kurz. Deshalb fordern wir, diese Frist auf ein Jahr zu verlängern. Da viele Betroffene die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens nicht tragen können oder wollen, setzen wir uns außerdem dafür ein, dass Antidiskriminierungsverbände für betroffene Personen klagen können (sog. kollektiver Rechtsschutz). Zudem sollte ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, damit qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können. Darüber hinaus wollen wir die Sanktionierung von Verstößen verbessern, Schutzlücken schließen und den Anwendungsbereich auf staatliches Handeln erweitern.

Für mehr Inklusion im Arbeitsleben

Der Arbeitsmarkt soll allen Menschen offenstehen – egal, ob mit oder ohne Behinderung. Leider drücken sich einige Unternehmen davor, Menschen mit Behinderung einzustellen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Damit sich das ändert, müssen Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, in Zukunft eine höhere Abgabe zahlen.

Konkret führen wir mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt, das wir in dieser Woche beschließen, eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein. Das heißt: Die sogenannten „Null-Beschäftiger“ zahlen dann 720 Euro monatlich, doppelt so viel wie bisher. Wir ermöglichen damit mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und sorgen für mehr Gerechtigkeit.

 Außerdem können Arbeitgeber künftig höhere Lohnkostenzuschüsse von der Arbeitsagentur erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden wir vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt investieren. Leistungen des

Integrationsamtes werden schneller genehmigt, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung.

 

Das Gebäudeenergiegesetz

 

2045 wollen wir klimaneutral sein. Also müssen wir auch im Gebäudebereich vorankommen und auf klimaneutrale Heizungen umsteigen. Dafür hat die Bundesregierung heute den Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das den Umstieg organisieren soll.

Müsst Ihr deshalb jetzt Eure funktionierende Gas- und Ölheizung zum 1. Januar 2024 austauschen? Nein! Es gibt keine neuen Austauschpflichten! Der Gesetzentwurf verpflichtet niemanden dazu, eine funktionierende Heizung ab dem 1. Januar 2024 herauszureißen und zu ersetzen. Was grundsätzlich gelten soll:

- Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Kaputte Heizungen können repariert werden.
- Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.

Wir machen uns jetzt auf den so wichtigen Weg hin zum klimaneutralen Heizen. Aber wir machen es so, dass alle diesen Weg mitgehen können. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren ganz genau darauf achten, dass es am Ende für alle, die sich die Umstellung nicht einfach so leisten können, eine ausreichende finanzielle Unterstützung gibt. Das gilt dann übrigens auch für alle, die ihre Heizungen freiwillig austauschen wollen.