Ein großer Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik

Wir führen eine Ausbildungsgarantie ein und fördern Weiterbildung

Mit dem ersten Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen ersten Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Damit ist zwar noch nicht alles getan, aber trotzdem ist es ein wichtiger Schritt, welcher gegangen werden musste! Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.

Mit dem Qualifizierungsgeld erleichtern wir es Unternehmen im Strukturwandel, ihre Mitarbeiter:innen zielgerichtet weiterzubilden und sie als Fachkräfte zu halten. Und wir vereinfachen die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, unter anderem durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe.

 Wir wollen mehr internationale Fach- und Arbeitskräfte gewinnen

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Bundesregierung in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit vor. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. 

Sind Arbeitgeber tarifgebunden oder halten eine Gehaltsschwelle ein, braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung zeitgleich aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.