Meine parlamentarische Ausschussarbeit

Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag trage ich die Verantwortung für die zentralen Themenbereiche Finanzen, Haushalt, Forschung sowie Kultur und Medien. In dieser Funktion sitze ich stellvertretend in den Ausschüssen, die sich mit den entsprechenden Themen befassen.


Der Deutsche Bundestag als Arbeitsparlament

Der Deutsche Bundestag ist ein sogenanntes Arbeitsparlament. Aber was bedeutet das genau? Kurz gesagt: Die Bearbeitung von Gesetzesvorlagen – die eigentliche inhaltliche politische Arbeit – findet hauptsächlich in den Ausschüssen statt. Das Plenum hat dabei die Funktion, den öffentlichen Meinungsaustausch zu fördern und allen Abgeordneten die Möglichkeit zu bieten, ihre Standpunkte der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die Funktion der Bundestagsausschüsse

In den Ausschüssen werden oft sehr komplexe Themen behandelt, die letztlich in Form von Gesetzen alle Bürgerinnen und Bürger betreffen können. Daher ist es entscheidend, dass im Vorfeld gründlich und intensiv an den verschiedenen Themen gearbeitet wird. Um sich eine fundierte Meinung zu den behandelten Themen zu bilden und weiterführende Informationen zu erhalten, können die Ausschüsse sachverständige Experten zu sogenannten Anhörungen einladen, die neue Perspektiven und Standpunkte in die Debatten einbringen.

Die Ausschüsse setzen sich – entsprechend der Sitzverteilung im Parlament – aus Abgeordneten aller Fraktionen zusammen. In der aktuellen 20. Wahlperiode wurden insgesamt 25 Ausschüsse zu unterschiedlichen Themenbereichen gebildet. Weitere Informationen zu den Ausschüssen sind auf der offiziellen Internetseite des Deutschen Bundestags verfügbar.

Von besonderer Bedeutung: der Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss ist mit 45 ordentlichen Mitgliedern einer der größten Ausschüsse des Deutschen Bundestags.

Seine Hauptaufgabe besteht darin, alle Haushaltsvorlagen zu beraten, insbesondere den Entwurf des Bundeshaushaltsplans. Der Bundeshaushaltsplan, oder kurz „Bundeshaushalt“, legt jährlich die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes fest. Er bildet die finanzwirtschaftliche Grundlage für die Aktivitäten des Bundes und bestimmt unter anderem, wie viel Geld für welche Zwecke ausgegeben wird.