Transparenz

Die Entschädigungen für Bundestagsabgeordnete sind kein Geheimnis und in Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes gesetzlich geregelt. Da ich meine Arbeit als Abgeordneter gerne transparent gestalten möchte, veröffentliche ich an dieser Stelle meine Einkünfte und Pauschalen: 


Abgeordnetenentschädigung

Seit dem 01.07.2022 beträgt die Abgeordnetenentschädigung (auch „Diäten“ genannt) monatlich 10.323,29 Euro. Als Abgeordnete erhalte ich keine zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen. Selbstverständlich ist meine Abgeordnetenentschädigung einkommensteuerpflichtig. Ich habe mich dafür entschieden, weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Der Bundestag trägt – wie ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern – die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die andere Hälft wird von der Diät gezahlt. 

Die Höhe der Diäten orientiert sich an den Bezügen, die einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes bekommen. Diese Vergleichsgröße wurde gewählt, weil Bundestagsabgeordnete eine vergleichbare Verantwortung für das Land tragen. 

Regelmäßig ist in der Presse von einer anstehenden Diätenerhöhung zu lesen. Wie kommt die zustande? Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex. Das heißt, die Diäten der Bundestagsabgeordneten steigen (oder sinken) immer in dem Maße, in dem die durchschnittlichen Löhne in Deutschland steigen (oder sinken). Der Vorschlag dazu wurde von einer unabhängigen Expertenkommission gemacht, zu Beginn einer neuen Amtsperiode bestätigt der Bundestag jeweils, dass es bei diesem Verfahren bleibt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird dann im Frühjahr in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Kostenpauschale

Zudem erhalten wir eine Kostenpauschale. Anders als in den Medien oft dargestellt, gehört sie nicht zum Einkommen von Abgeordneten. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat (Miete und Bürobedarf für mein Wahlkreisbüro, Kosten für Veranstaltungen im Wahlkreis, Versicherungen, Wohnung in Berlin, Reise und Übernachtungskosten etc.) bezahlt. Da die Kostenpauschale einen Aufwendungsersatz darstellt, ist sie steuerfrei. Sofern meine Ausgaben darüber liegen, können keine weiteren Kosten geltend gemacht werden. Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt für Bundestagsabgeordnete  4.725,48 Euro (Stand: 01.01.2023).

Die Kostenpauschale wird bei Nichtanwesenheit an Präsenztagen im Bundestag gekürzt (§§ 14 und 15 AbgG). Bei unentschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen mit Plenum werden 200 Euro abgezogen, beim Verpassen eines Sitzungstages ohne Plenum werden 100 Euro abgezogen. Auch bei entschuldigtem Fehlen (zum Beispiel wegen eines Wahlkreistermins an einem Sitzungstag) gibt es einen Abzug von 100 Euro pro Sitzungstag. Bei einer ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit kommt es zu einem Abzug von 20 Euro pro Sitzungstag. Beim Verpassen einer namentlichen Abstimmung werden von der Aufwandspauschale ebenfalls 100 Euro abgezogen. Meine von der Diät zu zahlenden Mitgliedsbeiträge und regelmäßigen Spenden an die SPD belaufen sich auf rund 1.000 Euro monatlich.

Büromittel-Pauschale

Hierunter fallen Ausgaben für Büromaterialien meines Berliner Büros, mein Mobiltelefon, zusätzliche technische Ausstattungen und Ähnliches. Im Rahmen der Büromittel-Pauschale werden Kosten bis zu maximal 12.000 Euro im Jahr gegen Einzelnachweise vom Bundestag übernommen. Wenn die Pauschale nicht ausgeschöpft wird, verfällt sie am Ende des Jahres. Höhere Ausgaben müssen aus der Kostenpauschale beglichen werden. 

Amtsausstattung für Büros

Außerdem stellt der Bundestag mir ein voll ausgestattetes Büro mit 3×18 Quadratmetern im Paul-Löbe-Haus zur Verfügung. Zur Ausstattung gehören auch insgesamt sechs Computerarbeitsplätze sowie Fax und Festnetztelefone. Diese Ausstattung wird für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit vom Bundestag zur Verfügung gestellt und muss nach Ausscheiden aus dem Amt vollständig zurückgegeben werden. 

Mitarbeiterpauschale

Zur Unterstützung meiner Arbeit im Bundestag und im Wahlkreis steht mir ein Personalbudget von monatlich bis zu 23.205,-Euro (Arbeitnehmerbrutto; Stand: 1. April 2022) zur Verfügung. Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein, sie verfallen ebenfalls am Jahresende.

Insgesamt beschäftige ich derzeit vier MitarbeiterInnen, eine studentische Hilfskraft und eine FsJ‘lerin.

Reisekosten

Der Amtssitz des Bundestages in Berlin bringt eine erhebliche Reisetätigkeit mit sich. Im Schnitt tagen wir alle zwei Wochen. Das bedeutet jeweils den Wechsel vom Wahlkreis in die Hauptstadt und zurück. Für diese mandatsbezogenen Reisen wird uns eine Netzkarte für die Deutsche Bahn zur Verfügung gestellt. Weitere Dienstreisen mit dem PKW sowie Übernachtungen außerhalb Berlins zahle ich aus der Kostenpauschale. Als Teil der Amtsausstattung darf ich in Berlin den Fahrdienst des Deutschen Bundestages nutzen.

Altersentschädigung

Die Altersentschädigung der Abgeordneten schließt die Lücke in der Altersversorgung, die Abgeordneten dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind, anstatt einer anderen Berufstätigkeit nachgehen zu können. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit weder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt, noch gilt die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsrechts.

Die Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wird aktuell stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Die Pension ist voll zu versteuern.


Abstimmungsverhalten

Mein persönliches Abstimmungsverhalten bei namentlichen Abstimmungen wird auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. Es ist auf meiner dortigen Profilseite in der rechten Spalte unter dem Link „Namentliche Abstimmungen“ zu finden.

Darüber hinaus listet auch abgeordnetenwatch.de alle meine Abstimmungen auf.


Lobbying

Es tummeln sich in Berlin unglaublich viele Interessensvertretungen. Gewerkschaften, Sozialverbände und letztlich auch Parteien vertreten ihre Interessen. Für mich ist entscheidend, für wessen Interessen sie eintreten und auf welche Art und Weise sie dies tun. Als Mitglied des Haushaltsausschusses treffe ich mich im Rahmen meiner inhaltlichen Zuständigkeit für “Bildung und Forschung” regelmäßig mit Gewerkschaften, Initiativen und Organisationen, die zumeist von öffentlichen Trägern finanziert werden (z.B. von Arbeiterkind.de, dem Hochschulforum Digitalisierung oder der Hochschulrektorenkonferenz). 

Nach meinem Politikverständnis möchte ich immer möglichst viele unterschiedlichen Blickwinkel auf ein Thema hören. Die Treffen werden auch immer auf der Homepage, bei Facebook oder Instagram aufgeführt.


Aufsichtsratstätigkeiten

Seit dem 18. März 2021 bin ich Vorsitzende des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bielefeld GmbH. Durch die Beteiligung der Stadtwerke Bielefeld an den Stadtwerken Gütersloh bin ich deshalb seit dem 23. März 2021 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gütersloh. In beide Aufsichtsräte wurde ich vom Rat der Stadt Bielefeld entsandt. Für diesen fraktionsübergreifenden Beschluss bin ich dankbar, weil ich dadurch für Bielefeld und Gütersloh ganz konkret Schritte für die Umsetzung von mehr Klima- und Umweltschutz ergreifen kann.

Der zeitliche Umfang beider Tätigkeiten umfasst neben den der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Aufsichtsrates regelmäßige Fort- und Weiterbildung, Sitzungen des Präsidiums, des Personal- sowie des Pflichtausschusses. Er beläuft sich auf schätzungsweise durchschnittlich 15 – 20  Stunden monatlich.

Als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bielefeld erhalte ich eine Jahrespauschale in Höhe von 4.500 Euro sowie eine Aufwandspauschale als Vorsitzende in Höhe von 370 Euro monatlich. Hinzu kommt eine Sitzungsvergütung bei Leitung der Sitzung in Höhe von 535 Euro. Regulär finden vier Sitzungen pro Jahr statt.

Als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gütersloh GmbH erhalte ich eine Jahrespauschale in Höhe von 2.025 Euro.

Alle Beträge sind selbstverständlich vollständig zu versteuern.

Weiteren vergüteten Nebentätigkeiten gehe ich nicht nach. Übrigens: Seit meiner Wahl in den Bundestag übersteigen die von mir getätigten Spenden in jedem Jahr meine Einkünfte aus den Nebentätigkeiten.


Funktionen  und Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Gesellschaften

Mitglied in der Tarifvereinigung der SPD-MdB

Co-Vorsitzende der Landesgruppe NRW-SPD

Mitglied in der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion + Förderverein (Co-Sprecherin)

Theater und Konzertfreunde Bielefeld e.V. 

Bielefelder Bündnis gegen Rechts

1. Bielefelder Schwimmverein 02 e.V.

Deutscher Sportclub Arminia Bielefeld e. V.

Fanclub DSC Arminia Bundestag

IG Metall

GEW

Gesellschaft für Hochschulforschung GfHF

Stiftungsrat Stiftung Kinder forschen

Absolventennetzwerk Universität Bielefeld

Stiftungsratsmitglied bei der Frauenhofer-Zukunftsstiftung

Senatsmitglied der Leibniz-Gemeinschaft

Hochschulratsmitglied Deutsch-Vietnamesische Universität

Kuratoriumsmitglied beim OWL-Studienfonds

Kuratorium Universitätsgesellschaft Bielefeld

Unterbezirksvorsitzende SPD-Bielefeld

Mitglied im Parteivorstand der SPD

Kuratoriumsmitglied bei der Bundeszentrale für politische Bildung

Beirätin der JUSO Hochschulgruppen

Politischer Beirat des SPD-Wirtschaftsforums

Mitglied im SPD-Geschichtsforum

Kooptiertes Mitglied Landesvorstand NRW SPD

Kooptiertes Mitglied Vorstand SPD OWL