Stärkung der verfügbaren Einkommen zum Jahreswechsel

Am 1. Januar ist eine Vielzahl an Maßnahmen in Kraft getreten, die das verfügbare Einkommen spürbar steigern. Allein die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für fast alle, das gestiegene Kindergeld und die höheren Freibeträge bedeuten eine steuerliche Besserstellung von deutlich über 20 Milliarden Euro im Jahr.
Das ist ein wichtiges Signal an Familien und Bürger*innen mit geringen bis mittleren Einkommen und macht unser Steuersystem gerechter. Diese Maßnahmen sind angesichts der Pandemie auch ökonomisch richtig, da insbesondere in diesem Einkommenssegment zusätzliches Einkommen überwiegend für den Konsum verwendet wird. Seite 2 Der Solidaritätszuschlag fällt für fast alle Bürgerinnen und Bürger komplett weg. Wir haben zum Jahreswechsel den Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler*innen, die ihn bisher bezahlt haben, komplett abgeschafft. Für weitere 6,5 Prozent entfällt er teilweise, und lediglich für die 3,5 Prozent, die Spitzeneinkommen beziehen, wird er auch weiterhin unverändert erhoben.
Konkret bedeutet das: Künftig wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die jährlich zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen festzusetzen wäre, unter 16.956 Euro beziehungsweise 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) liegt. Oberhalb dieser Grenze wird bis zu einer Lohn- oder Einkommensteuer von 31.527 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 63.054 Euro (Verheiratete) weniger Solidaritätszuschlag erhoben. Für die darüber liegenden Spitzeneinkommen gilt der Zuschlag unverändert weiter. Durch die weitgehende Abschaffung erhöht sich das verfügbare Einkommen für 96,5 Prozent der Steuerzahler*innen um insgesamt rund 11 Milliarden Euro.

Wir verbessern die finanzielle Situation von Familien. Nicht nur vor dem Hintergrund der besonderen Härten während der Corona-Krise ist es wichtig, dass wir die wirtschaftliche Stabilität von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern sichern.
Dafür gelten seit diesem Jahr wichtige Verbesserungen: 

  • Mehr Kindergeld: Zum 1. Januar 2021 ist das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und Monat gestiegen auf nunmehr 219 Euro für das erste und zweite Kind. Der Kinderfreibetrag wurde um mehr als 500 Euro auf 8.388 Euro angehoben. Auch der Kinderzuschlag, der besonders Familien mit niedrigem Einkommen zugutekommt, wurde erhöht. Der monatliche Höchstbetrag steigt von 185 Euro auf 205 Euro. Wir setzen mit diesen Verbesserungen den Fokus der Koalition auf die Stärkung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern fort: Bereits zum 1. Juli 2019 haben wir das Kindergeld um 10 Euro pro Monat erhöht. Der einmalige Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, mit dem wir die Familien im Herbst 2020 unterstützt haben, würdigte die besonderen Herausforderungen für Familien mit Kindern in der Corona-Zeit. 

  • Dauerhafte finanzielle Besserstellung von Alleinerziehenden: Häufig stehen Alleinerziehende unter besonderem finanziellen Druck. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde durch die Erweiterung des Unterhaltsvorschusses die finanzielle Situation vieler Alleinerziehender verbessert. Im Rahmen des Konjunkturpakets sind wir einen weiteren großen Schritt gegangen und haben den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Diese zeitliche Befristung wurde nun aufgehoben. Damit leisten wir dauerhaft einen wichtigen Beitrag, um die besondere finanzielle Belastung alleinerziehender Eltern besser zu berücksichtigen. Beispielsweise wird eine alleinerziehende Arbeitnehmerin mit zwei Kindern und einem Bruttoverdienst von rund 40.000 Euro jährlich dauerhaft mehr als 600 Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung haben.

  • Mehr Lohn muss sich lohnen: Damit Lohnsteigerungen auch bei den Bürger*innen ankommen, wird für 2021 und 2022 der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen. Zudem wird 2021 der steuerliche Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht. Für 2022 ist eine weitere Anhebung um 240 Euro auf 9.984 Euro vorgesehen.

Diese Maßnahmen sorgen insgesamt für eine finanzielle Besserstellung in einem Gesamtumfang von rund 11 Milliarden Euro jährlich. In Verbindung mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ergibt sich somit ein zusätzlich verfügbares Einkommen von deutlich über 20 Milliarden Euro jährlich für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

Wir erleichtern damit das tägliche Leben von Familien. Ganz konkret bedeutet das: Eine alleinstehende Krankenpflegerin mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 40.830 Euro wird 2021 um 460 Euro bessergestellt. Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (z. B. eine Erzieherin und ein Maurer) mit zwei Kindern und einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von insgesamt 66.072 Euro wird 2021 um 712 Euro bessergestellt.

Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel weitere gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die zu mehr Geld im Portemonnaie führen: 

  • Die Abziehbarkeit der Kosten des Homeoffice wurde erweitert. In der Corona-Pandemie ist Homeoffice ein wesentlicher Beitrag, um die sozialen Kontakte im Arbeitsleben einzuschränken. Um die Nutzung eines Homeoffice Arbeitsplatzes zu fördern und den erhöhten Kosten Rechnung zu tragen, gibt es nun eine Tagespauschale von fünf Euro. Diese soll für einen Zeitraum von zwei Jahren gelten. Maximal können so 600 Euro pro Jahr abgezogen werden für Tage, an denen im Homeoffice gearbeitet und die Entfernungspauschale nicht in Anspruch genommen wird. 

  • Wir heben die Steuerpauschalen für das ehrenamtliche Engagement an. Das Ehrenamt ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaft, auch und gerade in Zeiten der Pandemie. Wir erhöhen daher u. a. den Übungsleiterfreibetrag, von dem z. B. Trainer*innen profitieren, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr. Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 Euro auf 840 Euro. 

  • Wir wollen Bürger*innen mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige steuerlich besserstellen. Die Behinderten-Pauschbeträge werden daher verdoppelt. Wir wollen auch die vielfältigen Belastungen, die die häusliche Pflege mit sich bringt, steuerlich besser anerkennen. Der bisherige Pflege-Pauschbetrag wurde daher fast verdoppelt, von 924 Euro im Jahr auf 1.800 Euro. Zudem wird zukünftig bei einem Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro und bei einem Pflegegrad 3 ein Seite 4 Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro gewährt. Zusätzlich wird für behinderungsbedingte Fahrtkosten eine Pauschalierungsregelung eingeführt. Damit werden die Fahrtkosten in Zukunft ohne den bisher aufwändigen Einzelnachweis abgegolten. 

  • Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten, von der rund 1,3 Millionen Rentner*innen profitieren. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke in unserem Rentensystem. Denn wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss von der Rente leben können. Bestandsund Neurentnerinnen und Bestands- und Neurentner, die in ihrem Erwerbsleben ein geringes Einkommen erzielt haben, aber mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, profitieren von der Grundrente. Grundrentenberechtigte sind zu rund 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche. 

  • Der Mindestlohn steigt ab Januar von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Im Juli 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro. Staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung wurden zum Jahreswechsel ebenfalls erhöht. Alleinstehende erhalten seit Januar beispielsweise 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher. Kinder von 14 bis 17 Jahren erhalten 373 Euro und damit 45 Euro mehr als bisher.

Seit dem 1. Januar greift der vereinbarte CO2-Preis. Damit wollen wir eine Lenkungswirkung hin zu geringerem bzw. klimafreundlicherem Verbrauch fossiler Energieträger auf sozial gerechte Weise erreichen. Deshalb werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung von Beginn an anteilig zur Gegenfinanzierung der EEG-Umlage, die Teil des Strompreises ist, verwendet. So werden private Haushalte und Unternehmen über die Stromrechnung entlastet. Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung zudem Empfänger*innen von Wohngeld bei den Heizkosten sowie Pendlerinnen und Pendler bei den Fahrtkosten durch eine höhere Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer.

Mit diesem großen Paket verbessern wir die Situation insbesondere von Familien und Millionen Beschäftigten. Das ist ein starkes Signal, das die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung gemeinsam setzen, auch über die aktuelle Pandemiebekämpfung hinaus.