Sitzungswochenbericht (22.-26.02.2021) Mehr Frauen in die Vorstände und neue Hilfen für Bedürftige, Familien und Künster*innen

Neue Hilfen für Bedürftige, Familien und Künstler*innen

Der Bundestag hat weitreichende Hilfen beschlossen um die Menschen in der Pandemie weiter zu unterstützen.

Der Bundestag hat in dieser Woche ein weitreichendes Gesetzes-paket verabschiedet, von dem vor allem Geringverdiener, Grundsicherungsempfänger sowie Künstlerinnen und Künstler und Solo-Selbstständige profitieren.

Erwachsene, die Existenz sichernde Leistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht) werden im ersten Halbjahr 2021 pauschal einmalig einen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Wer Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, wird darüber hinaus ein Schreiben der Krankenkasse bekommen und sich damit kostenfrei zehn FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen können.

Wie schon 2020 wird es einen Kinderbonus geben. Dieser wird in Höhe von 150 Euro je Kind mit dem Kindergeld gezahlt. Dieser Kinderbonus kommt auch hilfebedürftigen Familien zugute, weil er bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Um am Distanzunterricht der Schule teilnehmen zu können brauchen alle Schüler*innen geeignete digitale Endgeräte. Kinder aus Familien mit geringerem Einkommen dürfen dabei nicht im Nachteil sein. Wenn ihnen kein digitales Endgerät zur Verfügung steht, können sie nun beim Jobcenter einen Zuschuss erhalten.

Insbesondere bei (Solo-)Selbstständigen, Kulturschaffenden oder Menschen, die für geringe Löhne arbeiten, kann es durch die Einschränkungen der Pandemie finanziell eng werden. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Diese Regelung wird jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. So muss niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben oder das, was etwa für das Alter zurückgelegt ist.

Für Künstler*innen bedeuten die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie und die anhaltende wirtschaftliche Krisensituation im Kulturbereich nach wie vor besondere Belastungen. Darum stellt der Bund im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.

 

Mehr Frauen in die Vorstände

Frauen sind in den Vorständen von Unternehmen immer noch deutlich in der Minderheit. Das soll sich ändern – mit einer Quote per Gesetz.

Der Frauenanteil in Vorstandsposten ist auch bei den börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen nach wie vor äußerst gering. Und von allein wird sich daran auch nichts ändern: Rund 78 Prozent der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.

„Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Quoten wirken - freiwillig funktioniert es nicht“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Sozialdemokrat*innen wollen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz soll den Unternehmen eine feste Quote vorgeschrieben werden: So sollen die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.

Mehr Gerechtigkeit und bessere Unternehmenskultur

Dazu kommt: Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen müssen künftig in jedem Fall begründen, wenn sie sich als Zielgröße für den Frauenanteil eine „Null“ setzen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der bei-den obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.