WELCHE AUFGABE HABEN DIE AUSSCHÜSSE?

Der Deutsche Bundestag ist ein sogenanntes Arbeitsparlament. Aber was bedeutet das genau? Ganz einfach gesagt: Die Bearbeitung von Gesetzesvorlagen, also die eigentliche inhaltliche Arbeit, findet hauptsächlich in den Ausschüssen statt. Das Plenum hat daneben die Funktion des öffentlichen Meinungsaustausches und bietet allen Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Standpunkte für die Öffentlichkeit darzustellen.

In den Ausschüssen werden meist sehr komplexe Themen behandelt, die schlussendlich in Form eines Gesetzes alle Bürgerinnen und Bürger betreffen könnten. Daher ist es sehr wichtig, dass im Vorhinein umfassend und intensiv an den verschiedenen Themen gearbeitet wird. Um sich eine Meinung zu den behandelten Themen bilden zu können und weitere Informationen zu erhalten, können sich die Ausschüsse deshalb sachverständige Fachleute einladen, die neue Perspektiven und Standpunkte in die Debatten einbringen.

 

Die Ausschüsse bestehen, entsprechend der Sitzverteilung im Plenum, aus Abgeordneten aller Fraktionen. In der laufenden 20. Wahlperiode wurden vom Bundestag 25 ständige Ausschüsse eingesetzt. Auf der offiziellen Internetseite des Bundestages könnt Ihr noch viel mehr zu den Ausschüssen herausfinden.

Meine politischen Themenschwerpunkte liegen in den Bereichen der Bildungs- und Haushaltspolitik. Als ordentliches Mitglied sitze ich im Haushaltsausschuss und bin dort zuständig für den Einzelplan 30, also den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Als „Haushälterin“ nehme ich auch an den Sitzungen der Arbeitsgruppe für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der SPD-Bundestagsfraktion teil. Außerdem habe ich einen Sitz in einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses, dem Rechnungsprüfungsausschuss.

Zusätzlich bin ich Vorsitzende des Gremiums Sondervermögen Bundeswehr.

 

DER HAUSHALTSAUSSCHUSS:

Der Haushaltsausschuss ist mit 45 ordentlichen Mitgliedern einer der größten Ausschüsse des Bundestags.

Seine Hauptaufgabe besteht darin, alle Haushaltsvorlagen zu beraten, vor allem den Entwurf des Bundeshaushaltsplans. Im Bundeshaushaltsplan oder kurz „Bundeshaushalt“ werden jährlich die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Er ist die finanzwirtschaftliche Grundlage für die Aktivitäten des Bundes und legt unter anderem fest, wie viel Geld für welche Zwecke ausgegeben wird und wie der Finanzbedarf durch Einnahmen gedeckt werden kann. Ohne gültigen Haushalt, keine Ausgaben des Bundes.

Da der gesamte Haushaltsentwurf sehr umfangreich ist, wird zu jedem Thema ein Mitglied jeder Fraktion als Berichterstatter*in eingesetzt. Wie schon erwähnt, bin ich für den Einzelplan 30, also für den Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftsteil verantwortlich, der mit rund 20 Milliarden Euro den derzeit viertgrößten Etat im Bundeshaushalt darstellt. Als zuständige „Haushälterin“ kümmere ich mich darum, dass beispielweise genügend Mittel im Bundeshaushaltsplan fürs Bafög, die Digitalisierung im Bildungswesen, für die Hochschulen und auch zur Finanzierung von Forschung ausgewiesen sind.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, dem 19 Abgeordnete angehören. Er ist in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Bundesrechnungshof dafür zuständig, die Ausgaben der Ministerien und die Haushaltsführung der Bundesregierung nachzuvollziehen und zu kontrollieren.

Das Gremium Sondervermögen Bundeswehr überwacht die Ausgabe der 100 Milliarden Euro Sondervermögen.