Hilfen für in Not geratene Studierende

Die Corona-Pandemie wirft nicht nur ihre Schatten auf die Wirtschaft und die Arbeitswelt, sondern hat und wird einige junge Erwachsene vor finanzielle Herausforderungen stellen, ihr Studium oder ihre Ausbildung erfolgreich zu Ende zu bringen. Ich habe schon früh viele E-Mails von besorgten Studierenden erhalten, die in finanzielle Notlagen geraten sind, weil ihre Nebenjobs, mit denen sie ihr Studium finanzieren, durch die Corona-Pandemie weggebrochen sind. Einige Studierende stehen und standen vor der Frage, ob sie deshalb ihr Studium abbrechen müssen. Gerade internationale oder ältere Studierende, die nicht BAföG-berechtigt sind, haben in den letzten Wochen um ihre Existenz bangen müssen.


Mit dem Aktionsplan für Menschen in Ausbildung und Studium hat die AG Bildung
und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion deshalb gemeinsam mit den Landtagsfraktionen und den LandeswissenschaftsministerInnen der SPD Bundesbildungsministerin Karliczek aufgefordert, auch für diese Nachwuchsgeneration endlich die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern.

Zu viele Wochen hat es nun gedauert, bis Bundesbildungsministerin Karliczek eine Abhilfe vorlegen konnte, um die finanzielle Not der Studierenden abzufedern. Diese sieht Folgendes vor:


1) Auflegung eines Nothilfe-Fonds

Es wird auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion einen Nothilfe-Fonds in Höhe von 100 Millionen Euro geben. Die Mittel werden nach Anzahl der Studierenden auf die Studierendenwerke verteilt. Studierende können dann Zuschüsse bei ihrem zuständigen Studierendenwerk beantragen, um ihre Mieten zahlen zu können und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Nothilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie stehen sowohl inländischen als auch ausländischen Studierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses, er wird nach Ermessen des jeweiligen Studierendenwerkes gewährt. Studierende können zwischen 100 und 500 Euro für eine Dauer von drei Monaten aus dem Fonds erhalten. Die Fördersumme wird in Hunderterschritten gestaffelt und ist abhängig vom nachgewiesenen Kontostand. Der Antrag
muss für jeden Monat erneut gestellt werden. Nachgewiesen werden müssen darüber hinaus die Identität, die Immatrikulation, eine Kontoverbindung in Deutschland sowie die Kontobewegungen seit der letzten Gehaltszahlung. Die Studierenden müssen erklären, dass sie pandemiebedingt in finanzielle Not geraten sind, dass sie das Studium erfolgreich beenden werden und dass sie keine anderen Zuschüsse erhalten. Darlehen oder Stipendien sind unschädlich. Der Antrag ist online zu stellen, sobald das Portal zur Verfügung steht.


2) Einführung eines KfW-Studienkredits

Studierende können von der KfW einen Kredit bis maximal 650 Euro im Monat erhalten. Der Studienkredit ist von Mai 2020 bis März 2021 zinsfrei und muss danach zum Zinssatz von rund 4,5 Prozent zurückgezahlt werden. Anträge von deutschen und europäischen Studierenden können seit 8. Mai gestellt werden. Ausländische Studierende (Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten) können den Kredit seit dem 1. Juni 2020 beantragen. Eine Förderung ist bis zum 10. Fachsemester möglich und setzt einen Leistungsnachweis nach dem 6. Semester voraus.

Die SPD hatte sich in Bund und Ländern statt dieser Lösungen dafür eingesetzt, das BAföG für alle Studierenden, die durch Corona-Pandemie in Not geraten sind, zeitweise zu öffnen. Damit wären Hilfen geschaffen worden, die zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt worden wären. Dies ist leider am ideologischen Widerstand der Bildungsministerin gescheitert, was insbesondere vor dem Hintergrund vorhandener finanzieller Mittel und politischer Mehrheiten besonders bedauerlich ist. Insbesondere hatte sie angekündigt, eine schnellere und unkompliziertere Lösung für die Studierenden anbieten zu können. Beide Ankündigungen sind ins Leere gelaufen.


Die beiden nun vom BMBF auf den Weg gebrachten Instrumente sind zu spät und in ihrer Ausgestaltung zu klein. Wir bedauern dies sehr. Eine zeitweise Öffnung des BAföG für hilfesuchende Studierende wäre wegen der vorhandenen Infrastruktur deutlich unkomplizierter für alle Beteiligten und vor allem auch deutlich schneller gewesen.


Auch das Deutsche Studentenwerk (DSW) hatte einen einfacheren Weg dem Ministerium vorgeschlagen, dieses hat aber den komplizierten Weg gewählt. Nichtsdestotrotz konnten noch andere wichtige Vereinbarungen mit dem Bundesbildungsministerium getroffen werden, auf die wir mit unserem Aktionsplan hingearbeitet haben und die den Studierenden helfen werden, in Corona-Zeiten zu studieren:

  • Für Studierende mit BAföG-Bezug wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass durch Corona-bedingte Verzögerungen keine Förderlücken entstehen und Förderzeiträume vorübergehend ausgeweitet werden. Dies gilt auch für Studierende, die im Ausland BAföG beziehen oder Studierende, die die Studienabschlusshilfe des BAföG beziehen. Dies wird aktuell im Einzelfall entschieden. Wir glauben, dass die Ministerin grundsätzlich klug beraten wäre, dass gesamte Sommersemester 2020 nicht auf die Förderhöchstdauern im BAföG anzurechnen, da das Semester bereits jetzt unter Corona-Bedingungen genug organisatorische wie psychische Herausforderungen für die Studierenden
    schafft.

  • Für all jene, bei denen die Einkommensverhältnisse der Eltern sich durch die Corona-Pandemie verändert haben, wurde ein vereinfachter Aktualisierungsantrag beim BAföG-Amt ermöglicht, damit Studierende bei Bedarf, die bereits BAföG erhalten, schnell mehr BAföG bekommen können. Lediglich eine schriftliche Versicherung oder eine telefonische Erklärung über die veränderten Einkommensverhältnisse reicht, um einen Aktualisierungsantrag zu stellen. Die entsprechenden Nachweise können dann nachgereicht werden. Hiervon profitieren auch Schülerinnen, Schüler und Studierende, die bisher noch kein BAföG bekommen haben und somit ihren ersten Antrag auf BAföG stellen.

  • Hinzuverdienste von Studierenden aus systemrelevanten Branchen und Berufen werden rückwirkend ab dem 1. März 2020 nicht auf das BAföG angerechnet. Damit wird ein Anreiz geschaffen für Studierende, sich gerade im Sozialund Gesundheitsbereich in Zeiten der Corona-Pandemie zu engagieren.