FairErben – Für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer. Fair. Einfach. Zukunftsfest.

5 Gründe, warum wir eine Reform brauchen!

  1. Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer berührt zentrale Fragen der Steuergerechtigkeit und der Chancengleichheit – und damit die Grundfrage, ob Lebenschancen in unserer Gesellschaft stärker von eigener Leistung oder von Herkunft geprägt werden. Erben an sich ist nichts Unrechtes. Familien sollen weiterhin Vermögen weitergeben können, ohne Angst um das Zuhause oder den Familienbetrieb. Ungerecht ist aber, dass unser heutiges Erbschaftsteuerrecht große Vermögen oft besonders schont und damit Chancen ungleich verteilt. Das wollen wir ändern und zeitgleich Erbschaften entlasten, die im alltäglichen Lebenszusammenhang der meisten Menschen relevant sind.

  2. Die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird dem Anspruch auf Sicherung von Steuergerechtigkeit, Begrenzung von Vermögenskonzentration und Förderung von Chancengleichheit nicht gerecht. Ein hochkomplexes System aus Ausnahmeregelungen und Sonderprivilegien führt dazu, dass sehr große Erbschaften häufig geringer belastet werden als kleinere. Insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensvermögen ermöglichen die derzeitigen Regelungen und Schlupflöcher, dass selbst sehr große Vermögen weitgehend oder vollständig steuerfrei übertragen werden können.

  3. Das bestehende Erbschaftsteuerrecht ist sehr komplex. Unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge knüpfen stark an formale Verwandtschaftsgrade an. Hinzu kommt, dass persönliche Freibeträge derzeit alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Dies begünstigt faktisch gesehen strategisch geplante, über Jahre verteilte Schenkungen gegenüber einmaligen Erbschaften. Die Erbschaftsteuer ist unnötig kompliziert und schwer nachvollziehbar, weshalb wir sie vereinfachen und an die die Lebensrealitäten vieler Menschen anpassen wollen.

  4. Die Erbschaftsteuer ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates. Durch gezielte Steuerprivilegien für hohe Vermögen bleiben erhebliche Einnahmepotenziale bislang ungenutzt. Eine gerechtere Ausgestaltung kann ein zusätzliches Steueraufkommen für die Länder generieren, das gezielt für Investitionen in frühkindliche und schulische Bildung, Ausbildung und Hochschulen fließen sollte. Damit stärken wir langfristig Chancengleichheit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

  5. Derzeit befasst sich auch das Bundesverfassungsgericht mit zentralen Regelungen der Erbschaftsteuer, insbesondere mit Blick auf weitreichende Steuerbefreiungen für große Unternehmensvermögen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, die Reformfrage aktiv aufzugreifen und einen eigenen, verantwortungsvollen Vorschlag in die Debatte einzubringen.

3 Säulen für eine neue Erbschaftsteuer

  1. FAIR: Mit einem neuen Lebensfreibetrag in Höhe von insgesamt 1 Million Euro wollen wir Erbschaften in der Familie und Verwandtschaft schützen und werden die allermeisten Erbschaften entlasten.

  2. EINFACH: Wir wollen eine einfache Erbschaftsteuer, die alle verstehen und dazu das Dickicht an Steuerklassen mit sehr vielen Steuersätzen entschlacken. In Zukunft soll es nur noch eine Steuerklasse mit progressiven Steuersätzen geben.

  3. ZUKUNFTSFEST: Mit einem neuen Unternehmensfreibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro sollen kleine und viele mittlere Unternehmen steuerfrei übertragen werden, damit schützen wir vor allem auch Familienbetriebe und sichern Arbeitsplätze. Durch die Abschaffung unfairer Verschonungsregeln bei Ausweitung der Stundungsmöglichkeiten sorgen wir für einen gerechten Beitrag von großen Vermögen zum Gemeinwohl! Zusätzliche Steuereinnahmen sollen zur Stärkung des Bildungssystems verwendet werden. Es geht um gute Bildung für alle, um Modernisierung von Schulen und Hochschulen und gut ausgebildetes Lehrpersonal und damit eine Stärkung der Chancengleichheit.

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